- Lichtblick in der Rezession: Digitalbranche wächst um 4,6 Prozent --- WordPress-Plug-in W3 Total Cache: Potenziell 1 Millionen Websites attackierbar --- Wenn der Ferienflieger nicht abhebt: Per Klick zur Entschädigung --- Daten von rund 250.000 MSI-Kunden bei Have I Been Pwned --- Grüne Woche – so verändert Technologie Landwirtschaft und Ernährung --- Vertrauensdiensteanbieter D-Trust informiert über Datenschutzvorfall --- Nvidia: Datenabfluss durch Sicherheitsleck in Grafiktreiber möglich --- Unicorns: Nur die Hälfte würde wieder in Deutschland gründen --- heise-Angebot: iX-Workshop: E-Rechnungspflicht - Anpassung von Faktura- und ERP-Software --- Online-Kriminalität: 2024 wieder Millionenschäden in Niedersachsen --- Biden ordnet für US-Behörden Verschlüsselung von E-Mail, DNS und BGP an --- Bitkom zum Start der elektronischen Patientenakte --- heise-Angebot: iX-Workshop: Webanwendungen absichern mit OWASP® Top 10 --- 437000 Datensätze von Hilton, Marriott und Co. bei Have-I-Been-Pwned hinzugefügt --- IT-Fachkräftemangel: Große Unternehmen setzen auf Künstliche Intelligenz --- Bitwarden als native App für Android verfügbar --- Schnee oder Regen? 9 von 10 checken das Wetter per App --- Gaming: Kinder und Jugendliche spielen rund 1,5 Stunden pro Tag --- Deutschlands digitale Abhängigkeit steigt --- Deutsche Wirtschaft fürchtet Donald Trump ---
Informationssicherheit
Title
Datenschutz-GlossarText
Dieses Datenschutzglossar wird nach und nach erweitert.
Auftragsdatenverarbeitung
Übernimmt ein außenstehender Dienstleister die Verarbeitung personenbezogener Daten, bezeichnet man dies als Auftragsdatenverarbeitung. Für Personendaten, die im Rahmen einer solchen Geschäftsbeziehung weitergegeben werden, bleibt der Auftraggeber voll verantwortlich. Er hat sicherzustellen, dass die Daten geschützt, nur für den schriftlich vereinbarten Zweck genutzt und nicht anderweitig verwendbar sind. Hierfür sollte er aus Haftungsgründen den Auftragnehmer in Bezug auf den Datenschutz überprüfen und verpflichten.
Besondere Arten personenbezogener Daten
Wird überarbeitet
Datenerhebung
Wird überarbeitet
Herr der Daten
Als "Herr der Daten" gilt die Stelle, die personenbezogene Daten erhoben hat. Sie ist verantwortlich für angemessenen Schutz und die ordnungsgemäße zweckgebundene Nutzung dieser Daten. Der "Herr der Daten" trägt diese volle Verantwortung auch, wenn er die Personendaten zur eigenen weiteren geschäftsmäßigen Verarbeitung an einen externen Dienstleister weitergibt. Dies bezeichnet man als Auftragsdatenverarbeitung
Informationelle Selbstbestimmung
Verankert im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, ist es eines der wichtigsten und grundsätzlichsten Rechte, die der Verbraucher haben kann. Hierzu gehört das Recht am eigenen Bild ebenso wie das Recht auf Information, wer wann personenbezogene Daten in welchem Umfang und zu welchem Zweck nutzt. Inbegriffen ist auch ein jederzeitiges Widerspruchsrecht hierfür.
Keylogger
Ein Keylogger ist eine Hard- oder Software, die zum Protokollieren bzw. Erfassen von Tastaturanschlägen genutzt wird. Als Hardware meist ein unauffälliges, nicht aktives Element (deshalb nicht technisch auffindbar), welches zwischen Tastaturstecker und Computer platziert wird. Dies kann auch innerhalb der Tastatur geschehen.
Outsorcing
Anfallende Aufgaben werden an einen externen Anbieter abgegeben ("Auslagerung"), häufig handelt es sich dabei um Personalverwaltung oder Buchhaltungsaufgaben. Das Datenschutzgesetz unterscheidet hierbei zwei Fälle: Bei der Auftragsdatenverarbeitung gilt der externe Dienstleister als "verlängerter Arm" des Auftraggebers, die Verantwortung für den Datenschutz bleibt beim Auftraggeber. Eine Funktionsübertragung findet dann statt, wenn eine Aufgabe komplett und mit allen Verantwortlichkeiten an eine dritte Stelle abgegeben wird. In diesem Fall geht auch die Verantwortung für den Schutz der personenbezogenen Daten auf den Auftragnehmer über.